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Was bedeutet Angles Morts

Was ist der „Tote Winkel“?

Kurz gesagt, der „Tote Winkel“ bezieht sich auf die Bereiche eines Fahrzeugs, die der Fahrer weder direkt noch durch Spiegel einsehen kann. Alle kompakten Fahrzeuge haben einen „Toten Winkel“, der entweder direkt vor oder hinter dem PKW, Bus, LKW, Anhänger oder Wohnmobil oder an den Seiten liegt. Letztere sind oft die problematischsten.

Ein „Toter Winkel“ ist überall gefährlich, nicht nur in PKWs, sondern besonders in LKWs, Bussen, Wohnwagengespannen oder Wohnmobilen. Die Folgen können Unfälle mit Verletzten oder sogar tödliche Zusammenstöße sein. In der Regel sind Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere Zweiradfahrer betroffen. Solche Situationen treten hauptsächlich an Straßenkreuzungen auf, aber auch allgemein beim Abbiegen in Einmündungen oder beim Spurwechsel. Mit etwas mehr Vorsicht und Umsicht können Unfälle manchmal vermieden werden. Das wichtigste Gesetz zur Vermeidung von Unfällen aufgrund des „Toten Winkels“ lautet jedoch „Sehen und gesehen werden“. Das klingt gut und einfach, ist es aber leider nicht, insbesondere für Wohnmobilfahrer.

Worauf müssen Wohnmobilfahrer besonders achten?

Insbesondere Zweiradfahrer, die neben dem Wohnmobil stehen oder es überholen wollen, befinden sich oft im sogenannten „Toten Winkel“. Daher sind sie für uns Wohnmobilfahrer oft völlig unsichtbar.

Natürlich gilt auch für uns ein Schulterblick vor dem Abbiegen oder Ausscheren. Aber was nützt der, wenn Beifahrer, Kopfstützen oder eingebaute Möbel die Sicht versperren? Daher bleibt nur die (eingeschränkte) Sicht durch die beiden Seitenscheiben des Fahrerhauses und der Blick in die Seitenspiegel, die normalerweise auch nicht die gesamte Seite zeigen. Zusatzspiegel – wie sie Wohnwagenfahrer haben – können hier ein wenig Abhilfe schaffen. Neuere Wohnmobile haben sie in den normalen Außenspiegeln integriert, zusätzlich sollten sie idealerweise ein elektronisches Warnsystem haben, den sogenannten „Toten-Winkel-Assistenten“. Ein Restrisiko bleibt jedoch immer.

Um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Tipps von Wohnmobilfahrern (und nicht nur von diesen!) so gut wie möglich eingehalten werden:

Den „Toten Winkel“ verkleinern, indem man vor der Fahrt alle Spiegel noch einmal kontrolliert und richtig einstellt.
Beim Warten, z.B. an der Ampel, besonders den rechten Fahrbahnrand, aber auch die Fahrerseite nach hinten im Auge behalten, um vor allem herannahende Zweiradfahrer oder auch mal Fußgänger rechtzeitig zu bemerken. Gleiches gilt generell beim Ausscheren: Beobachten Sie rechtzeitig den Verkehr hinter Ihnen!
Vor dem Spurwechsel noch einmal in den entsprechenden Spiegel schauen und wenn möglich, den Schulterblick nicht vergessen.
Ein zweiter oder sogar dritter Blick ist vorteilhaft, denn in der Zwischenzeit könnte sich jemand neben Ihnen befinden.
Der Beifahrer sollte um Hilfe gebeten werden. Dies entbindet jedoch nicht davon, selbst die Verantwortung zu übernehmen!
Besonderes Augenmerk sollte auf Fuß- und Radwege gelegt werden.
Übrigens, bevor man aussteigt, muss man sich vergewissern, dass keine Gefahr durch einen herannahenden Verkehrsteilnehmer besteht.
Beim Rangieren sollte man sich nicht alleine auf sein Gefühl verlassen, sondern auch einen Mitfahrer um Hilfe bitten.
Natürlich sollten auch andere Verkehrsteilnehmer vorsichtig sein. Wer jedoch nicht weiß, wie es ist, ein Wohnmobil – oder auch einen LKW, ein Gespann oder einen Bus – zu fahren, ist sich der Gefahren für sich selbst leider nicht bewusst.

Neue Regelung in Frankreich

Da die „Angles Mortes“, wie die „Toten Winkel“ so schön auf Französisch heißen, so oft Unfälle verursachen, hat man in Frankreich ab diesem Jahr eine besondere Kennzeichnung für LKWs, Busse und Wohnmobile über 3,5 t vorgeschrieben. Man kann hier sicherlich endlos darüber diskutieren, wo der Unterschied zwischen Womos über und unter 3,5 t liegt … haben doch beide das gleiche Tote-Winkel-Risiko…

Egal, es hilft nicht weiter, sich Gedanken darüber zu machen oder sich darüber zu ärgern. Wir Wohnmobilfahrer über 3,5 t halten uns einfach daran! Übrigens bedeutet das nicht (!!!), dass wir die oben aufgezählten Vorsichtsmaßnahmen nicht zusätzlich beachten müssen. Die Warnschilder entbinden uns nicht von unseren anderen Pflichten.

Was ist ein „Tote-Winkel-Aufkleber“?

„Tote-Winkel-Aufkleber“ sind offizielle Warnhinweise in der vorgegebenen Größe von 25 cm x 17 cm, vorgegebener Farbe und vorgegebenem Motiv, das laut der neuen französischen Verordnung sowohl am Heck als auch an beiden Seiten im genau vorgeschriebenem Bereich eines LKWs, Busses oder Wohnmobils über 3,5 t anzubringen ist. Diese neue Maßnahme gilt – zumindest bisher – ausschließlich für Fahrzeuge, die in oder durch Frankreich unterwegs sind.

Für wen sind die Warnhinweise gedacht?

Diese Warnschilder sind – wie bereits mehrfach erwähnt – an LKWs, Bussen und Wohnmobilen über 3,5 t anzubringen. Übrigens gilt das auch für ausländische Fahrzeuge, solange sie auf Frankreichs Straßen unterwegs sind. Vielerorts wird behauptet, dass die Warnhinweise für die Durchfahrt von Orten gedacht sind. Aber wo liegt der Sinn, wenn man durch Frankreich fährt, ohne auch nur einen Ort zu passieren…

Viele Quellen bezeichnen diese Warnhinweise als „Schutz der Radfahrer“, obwohl man sie allein durch solche Beschilderung nicht schützen kann! Außerdem: Was ist mit anderen Zweiradfahrern, Fußgängern oder anderen Fahrzeugen…

Aber was ist mit Anhängern? Solange die 3,5-Tonnen-Grenze nicht irgendwie überschritten wird, ist es keine Frage, ob es sich hier um das Gewicht des Zugfahrzeuges oder des Wohnwagens handelt!? Klare und deutliche Aussagen dazu sind schwer zu finden. Der einzige Hinweis – gefunden im Artikel R 3.51 311-1 der französischen Straßenverkehrsordnung – lautet übersetzt etwa so: Das Schild ist im ersten Meter des vorderen Teiles der Fahrzeug-Karosserie rechts und links auf einer Höhe zwischen 0,90 m und 1,50 m über dem Boden zu befestigen. Also Zugfahrzeug? Dennoch bleibt für mich letztlich die Frage offen: Was zählt wirklich? Laut offizieller gesetzlicher Definition hierzulande ist das „zulässige Gesamtgewicht“ einer Fahrzeugkombination, also in unserem Fall Zugfahrzeug plus Wohnwagen, das Gewicht beider Teile zusammen. Der ADAC schreibt dazu, dass die Kennzeichnung nur dann verpflichtend ist, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Wohnwagen über 3,5 t wiegen. Dann ist das entsprechende Schild am entsprechenden Gespannteil anzubringen. Bedeutet für mich in Konsequenz: Wenn beide Fahrzeuge mehr als 3,5 t wiegen – was eher unwahrscheinlich ist – dann benötigt man sechs Aufkleber…

Welches ist das richtige Schild und wo bekomme ich es?

Die offiziellen Warnhinweisschilder sollten die rechteckigen Maße 25 cm x 17 cm haben. Sie haben einen roten Rahmen mit der weißen Aufschrift „Attention“ für „Achtung“ oben. Im Inneren sind die Schilder gelb-schwarz mit vier dreieckigen Warnhinweisschildern, am unteren Rand dem schwarzen, größeren Schriftzug „Angles Mortes“ für „Toter Winkel“ sowie einem weißen Bus- oder auch LKW-Symbol. Für uns Wohnmobilfahrer ist das Schild mit dem Bus gedacht. Begründung: LKWs sind Güterbeförderungs-Fahrzeuge, Busse und Wohnmobile sind für die Personenbeförderung gedacht.

Die Angles Morts Aufkleber sind festklebend oder abnehmbar, alternativ als Magnetfolie erhältlich. Sie haben folgende Eigenschaften:

Festklebende Hinweisschilder: Die aus polymerem PVC bestehenden Folien sind kratzfest, witterungsbeständig, vergilbungsfrei und halten bis zu 8 Jahre. Sie überstehen die Reinigung in Waschstraßen oder mit dem Hochdruckreiniger. Sie sind leicht zu verkleben. Bei Bedarf können sie mit einem Fön oder einem speziellen Mittel rückstandslos vom Lack entfernt werden.

Ablösbare Hinweisschilder: Sie sind in der Regel für Personen gedacht, die nur kurz oder einmalig oder wenig in Frankreich unterwegs sind, da sie nicht so lange halten. Dennoch sind sie für eine entsprechende Zeit wind- und wetterbeständig. Waschstraßen und Hochdruckreiniger sollten vermieden werden. Preislich gesehen sind diese Aufkleber etwas günstiger. Sie können problemlos ohne Hilfsmittel wieder abgelöst werden und hinterlassen keine Rückstände.

Magnetfolie: Das Magnetschild hat den Vorteil, dass es flexibel ist und jederzeit auch an unterschiedlichen Fahrzeugen befestigt werden kann. Ideal also z.B. für Wohnmobile aus der Vermietung. Der große Nachteil ist, dass das Schild dadurch natürlich auch schnell gestohlen werden kann. Ansonsten hält es sehr gut, wie der Test bei 200 km/h bewiesen hat. Die Magnetfolie ist UV- und witterungsbeständig sowie kratzfest. Tipp: Am besten täglich abnehmen, um es vor Diebstahl zu schützen, und vor der Reinigung in Waschstraßen entfernen. Magnetschilder haften logischerweise nicht auf Aluminiumflächen.

Die Schilder sind auf vielfältige Weise erhältlich, wobei der Preis geringfügig variiert. Er liegt im Allgemeinen zwischen 1 € im Minimum und maximal 8 € (Magnetschild). Beim Kauf von mehreren – schließlich benötigt man ja drei Stück – reduziert sich der Preis meist. Die Schilder können unter anderem bei den ADAC-Geschäftsstellen sowie online, an grenznahen Tankstellen oder in verschiedenen Online-Shops erworben werden.

Lack-Pflege

Bei der Anbringung eines Magnetschildes sollte darauf geachtet werden, dass das Schild auf keinen Fall über den Lack geschoben oder gezogen wird, um Kratzer zu vermeiden. Tipp: Positionieren Sie das Schild dort, wo es hin soll, lassen Sie es langsam absinken und drücken Sie es sanft an. Achten Sie darauf, dass der Untergrund eben und möglichst sauber ist und dass weder Glas noch Kanten oder Zierleisten im Weg sind.

Wohnmobile mit festklebendem Warnhinweis können bedenkenlos – wie gewohnt – mit dem Hochdruckreiniger oder in der Waschstraße gereinigt werden. Bei ablösbaren Schildern wird eine sanftere Reinigung empfohlen, bei der das Schild möglichst ausgespart wird, zumindest nicht daran gerieben oder es mit „scharfen“ Reinigungsmitteln behandelt wird. Magnetschilder sollten vor der Reinigung abgenommen werden, da sie verrutschen und so Kratzer verursachen könnten. Diese Schilder selbst können mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel gereinigt werden.

Egal, welches Schild Sie wählen, keines davon verträgt lösungsmittelhaltige Reiniger!

Wo und wie bringt man die Warnhinweise an?

Die Befestigung der Schilder kann generell durch Kleben, Nieten oder andere Befestigungsformen – z.B. mit Magneten – erfolgen. Erlaubt ist sogar das Aufmalen des Warnhinweises auf die Karosserie.

Übrigens kommen die Warnhinweisschilder nicht unbedingt an die Stellen, die den „Toten Winkel“ ausmachen, sondern an offiziell vorgeschriebene Stellen an den Seiten und am Heck, unabhängig davon, ob der Fahrer genau diese Stelle sieht oder durch die Kamera erkennt. Es handelt sich also um einen Warnhinweis zur Information für andere Verkehrsteilnehmer und nicht für den Fahrer selbst.

Konkret sieht die Vorschrift jedoch vor, dass jedes betroffene Fahrzeug insgesamt drei Schilder haben muss:

Eines an der rechten Heckseite auf einer Höhe von mindestens 0,90 m bis höchstens 1,50 m über dem Boden
Eines an der rechten vorderen Seite innerhalb eines Abstands von 1 m zur Front auf mindestens 0,90 m bis höchstens 1,50 m Höhe über dem Boden
Eines an der linken vorderen Seite innerhalb eines Abstands von 1 m zur Front auf mindestens 0,90 m bis höchstens 1,50 m Höhe über dem Boden
Beachten Sie dabei:

Alle notwendigen oder vorgeschriebenen Kennzeichnungen – wie z.B. Gasprüfungsplaketten etc. – dürfen nicht überklebt werden.
Beleuchtungen müssen vollständig frei bleiben.
Die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden.
Nicht auf Glas- bzw. Scheibenflächen befestigen.
Sollten die Vorgaben bezüglich der Maße aus zwingenden Gründen nicht einhaltbar sein, muss die Kennzeichnung so gestaltet werden, dass sie den offiziellen Bestimmungen am nächsten kommt. Dabei darf jedoch nur bis zu maximal 2,1 m vom Boden abgewichen werden.

Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass die französische Polizei bei einer Kontrolle mit dem Zollstock nachmisst, aber grobe Abweichungen fallen auf und Vorschriften sind – selbst in Frankreich – dazu da, dass sie eingehalten werden…

Eine genaue Anleitung – mit Video – für die Anbringung finden Sie auf franceroutes.fr.

Was passiert, wenn man kein „Angles-Morts“-Schild hat?

Es gibt noch eine Art „Schonfrist“, wenn man zwar einen Warnhinweis, aber keinen offiziellen am Wohnmobil hat. Diese gilt bis Ende 2021.

Danach ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Im Internet findet man dazu einen Betrag von 135 € – festgelegt in der französischen Verstoßklasse 4 -, der bei Verstoß gegen diese Verordnung verhängt werden kann. An anderen Stellen tauchen sogar noch höhere Summen auf. Offiziell sind die Bußgelder in dieser Klasse zwischen 90 € und maximal 750 € festgelegt.

Egal wie hoch, sicher ist, dass die französischen Bußgelder in der Regel höher ausfallen als unsere. Und wer auf die Idee kommt, mit einem französischen Polizisten – und sei er auch noch so charmant und nett – zu diskutieren, hat meist schlechte Karten. Schon gar nicht, wenn er kein Französisch spricht.

Da beide Länder in der EU sind, kann auch ein Strafzettel, der in Frankreich ausgestellt wurde und ein Bußgeld von mindestens 70 € enthält, hierzulande vollstreckt werden. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Unabhängig vom französischen Bußgeld sollten Sie es möglichst schnell bezahlen. Tun Sie dies nicht zeitnah, erhöht sich die Summe – was übrigens auch auf dem Schreiben steht, wahrscheinlich aber auf Französisch für viele nicht verständlich ist – um einen beachtlichen Betrag. Im Gegenzug dazu werden Sie bei einer schnellen Zahlung mit einem Rabatt belohnt. Punkte auf dem Flensburger Konto oder gar einen Führerscheinentzug gibt es nicht.

Fazit:

Zum Nachdenken anregen sollten folgende Punkte, die mich nachdenklich machen:

Der Aufkleber gilt nur für Ostgebiete…
Warum zählt nicht die Länge des Wohnmobils sondern das Gewicht? Oder warum gilt die Verordnung nicht generell für alle Wohnmobile? Schließlich gibt es z.B. Wohnmobile mit einer Länge von 7,50 m, die sowohl unter als auch über 3,5 t zugelassen sind. Gibt es da Unterschiede bezüglich des „Toten Winkels“!?
„…zum Schutz der Radfahrer“? Wie kann ein solches Schild schützen? Liest oder beachtet das überhaupt einer der Radfahrer? Und wenn er es lesen sollte, so befindet er sich wahrscheinlich sowieso gerade schon im „Toten Winkel“…
Warum muss jedes Land seine eigenen Verordnungen (und auch seine eigenen Gasanschlüsse für Wohnmobile und Wohnwagen) haben? Sind wir nicht alle in der EU – einer Europäischen Gemeinschaft!?
Senken die Aufkleber wirklich die Unfallzahlen?

In diesem Sinne unser Rat: Drei „Angles Mortes“-Hinweisschilder kaufen, anbringen und ab nach Frankreich!

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