Seit Beginn des Jahres 2021 müssen schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich das Schild “Angles Morts” tragen. “Angles Morts” bedeutet “Toter Winkel”. Genau wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich jedes Jahr Todesfälle unter Fußgängern und Radfahrern, da sie sich im Toten Winkel schwerer Fahrzeuge bewegen und dabei übersehen und angefahren werden.
Was versteht man unter einem Toten Winkel?
Der Tote Winkel bezieht sich auf jene Bereiche rund um ein Fahrzeug, die der Fahrer trotz des Einsatzes von Spiegeln nicht sehen kann. Dieses Phänomen tritt bei allen Fahrzeugarten auf, sei es ein Auto, ein Lastwagen oder ein Bus, sowohl vor als auch hinter dem Fahrzeug und an beiden Seiten.
Es wird riskant, wenn Fußgänger oder Radfahrer direkt neben abbiegenden Fahrzeugen stehen, gehen oder fahren: Sie können im schlimmsten Fall für den Fahrer völlig unsichtbar sein. Aufgrund ihrer Größe und Masse können Lastwagen und andere schwere Fahrzeuge im Falle eines Unfalls besonders großen Schaden anrichten.
Welche spezifischen Regelungen gelten in Frankreich?
In Frankreich müssen alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen drei “Angles Morts”-Schilder tragen. Diese Vorschrift gilt seit Anfang 2021.
Wie sollte das Schild aussehen?
Seit 2021 ist in Frankreich ein Aufkleber vorgeschrieben, der vor dem toten Winkel warnt.
Für die Schilder gibt es strenge rechtliche Anforderungen: Sie müssen 25 x 17 Zentimeter groß sein, einen roten Rahmen und oben einen weißen Schriftzug “Attention” (Achtung) haben. Der Innenbereich muss gelb-schwarz sein und mit einer stilisierten Kreuzung versehen. Hinzu kommen vier dreieckige Warnschilder mit Ausrufezeichen, ein stilisiertes Fahrzeug und der Schriftzug “ANGLES MORTS” in Großbuchstaben auf gelbem Untergrund am unteren Rand.
Die Schilder sind mit stilisiertem Auto, Lastwagen oder Bus erhältlich. Achtung: Online werden manchmal Versionen mit einem Wohnmobil verkauft, die jedoch nicht den offiziellen Anforderungen entsprechen. Wohnmobilfahrern rät der ADAC, einen Aufkleber mit dem Bussymbol zu verwenden, da es sich bei Wohnmobilen um Personenbeförderungsfahrzeuge und nicht um Güterbeförderungsfahrzeuge handelt.
Wo kann man die Schilder bekommen?
Warnhinweisaufkleber können unter anderem in unserem Online-Shop gekauft werden.
Tipp: Suchen Sie nicht erst auf der letzten Raststätte vor der Grenze nach den Schildern – wenn die Schilder dort ausverkauft sind und Sie trotzdem weiterfahren, könnten Sie bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich Probleme bekommen, da Sie die Schilder nicht haben.
Wie viele Schilder benötigen Sie?
Drei Schilder sind notwendig. Wenn Sie einen Fahrradträger am Heck haben, sollten Sie zur Sicherheit ein viertes anbringen (siehe unten).
Wo müssen die Schilder angebracht werden?
Es gibt verschiedene Arten von Schildern, wie selbstklebende, abnehmbare, magnetische oder alternative Schilder, die beispielsweise mit einem Saugnapf am Wohnmobil befestigt werden können. Alle haben gemeinsam, dass die Warnhinweise an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein müssen. Wichtig ist, dass die Kennzeichen und die vorgeschriebenen Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben. Ihre Sicht und die Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht beeinträchtigt werden, und das Anbringen an Glasflächen ist ebenfalls verboten.
Die Aufkleber oder Schilder müssen am Heck des Fahrzeugs rechts von der Mittelachse in einer Höhe zwischen 90 Zentimetern und 1,5 Metern vom Boden entfernt befestigt werden.
Die seitliche Kennzeichnung links und rechts muss innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Metern angebracht werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssen die Schilder so nah wie möglich an diesen Anforderungen angebracht werden – maximal bis zu einer Höhe von 2,10 Metern vom Boden aus gemessen.
Wenn das Heck durch Ladung, beispielsweise einen Fahrradträger, verdeckt ist, empfehlen die Experten vom ADAC: Bringen Sie die Kennzeichnung trotzdem an und befestigen Sie eine zusätzliche am Heckträger oder an dessen Abdeckplane.
Was ist mit Anhängern?
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Demnach gilt: Wenn das Zugfahrzeug ODER der Anhänger (zum Beispiel ein Wohnwagen) einzeln mehr als 3,5 Tonnen wiegt, muss die Kennzeichnung nur an diesem Fahrzeug angebracht werden.
Welche Geldbußen drohen?
Seit dem 1. Januar 2022 wird ein Bußgeld von 135 Euro erhoben, wenn der Warnhinweis nicht strikt den Normen entsprechend angebracht ist.