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Rechtslage 2025: Angles Morts Pflicht & neue Sicherheitsregeln für Lkw, Bus & Wohnmobile

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Frankreich eine besondere Pflicht für schwere Fahrzeuge: Lkw, Busse, Wohnmobile und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen müssen mit einem Warnaufkleber „Angles Morts“ (deutsch: „Toter Winkel“) ausgestattet sein. Die Markierung soll Radfahrerinnen und Fußgängerinnen darauf hinweisen, dass sich am Fahrzeug unübersichtliche Bereiche befinden. 2025 bleibt diese Verpflichtung bestehen, wird aber durch weitere Sicherheitsanforderungen ergänzt. Der folgende Beitrag erklärt die bisherigen Regeln, geht auf die ab 2024/25 geltenden europäischen Vorschriften ein und zeigt, was sich für Transportunternehmen und Reisende ändert.

Warum gibt es die „Angles Morts“‑Pflicht?

Der Toter‑Winkel‑Aufkleber wurde eingeführt, weil schwere Fahrzeuge unvermeidbar große blinde Bereiche haben. Laut dem französischen Code de la route müssen alle Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 t eine Signalisation der toten Winkel an beiden Seiten und am Heck anbringen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Versionen: eine mit Lkw‑Piktogramm für Lkw und eine mit Bus‑Piktogramm für Busse; Wohnmobile müssen die Bus‑Version verwenden. Die Schilder warnen andere Verkehrsteilnehmer*innen und helfen, schwere Unfälle im Stadtverkehr zu vermeiden.

Abmessungen und Platzierung

  • Größe: 25 × 17 cm.

  • Mindestanzahl: drei Aufkleber (links, rechts und hinten); bei Sattelzügen können bis zu sechs Schilder notwendig sein.

  • Höhe: Die Aufkleber müssen zwischen 0,90 m und 1,50 m über dem Boden angebracht werden, dürfen aber keine anderen vorgeschriebenen Schilder verdecken.

  • Varianten: Lkw‑Fahrzeuge nutzen das Lkw‑Piktogramm; Busse und Wohnmobile das Bus‑Piktogramm.

Ausnahmen und Strafen

Die Pflicht gilt nicht für Forst‑ und Landwirtschaftsmaschinen, Winterdienst‑ oder Rettungsfahrzeuge sowie Anhänger, an denen keine seitliche oder hintere Anbringung möglich ist. Wer keinen oder einen falsch angebrachten Aufkleber hat, riskiert ein Bußgeld: Die französische Straßenverkehrsordnung sieht Fahrzeugstilllegungen und Geldstrafen von bis zu 750 Euro. Die Polizei kann außerdem eine erneute technische Kontrolle anordnen, falls bei einer Inspektion Mängel festgestellt werdenminier-avocat-carpentras.fr.

Europäische Sicherheitsreform (GSR II) und ihre Folgen ab 2024 / 2025

Parallel zur nationalen Warnhinweispflicht setzt die EU seit Juli 2024 neue Maßstäbe für die Sicherheit von Fahrzeugen. Mit der General Safety Regulation II (GSR II) müssen Hersteller in jede neue Fahrzeugbaureihe bestimmte Assistenzsysteme einbauen. Ab 7. Juli 2024 gelten diese Anforderungen für alle neuen Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2026 für sämtliche Neufahrzeuge. Ziel ist, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Personen im Straßenverkehr bis 2030 zu halbieren und langfristig auf nahezu null zu senken.

Wichtige Systeme für Lkw und Busse sind:

  • Intelligente Geschwindigkeitsanpassung (ISA) – erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt bei Überschreitung.

  • Ereignisdatenspeicher (EDR) – zeichnet bei einem Unfall Parameter wie Geschwindigkeit, Bremskraft und Lenkwinkel auf.

  • Reversier‑Detektion – Kamera oder Radar melden Personen oder Hindernisse beim Rückwärtsfahren.

  • Notbremslicht – schnelles Blinken der Bremslichter bei starkem Bremsen.

  • Reifendrucküberwachung und Spurhalteassistent.

  • Warnsysteme bei Übermüdung und Ablenkung des Fahrers.

  • Vorbereitung für Alkohol‑Interlocks (EAD).

Zusätzlich fordert die Verordnung bei Lkw und Bussen Systeme zur Überwachung der toten Winkel und Warnungen bei Kollisionen mit Fußgängerinnen oder Radfahrerinnen. Diese Technologie soll verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen im nicht einsehbaren Bereich übersehen werden.

Was ändert sich 2025 konkret?

2025 markiert den ersten vollen Kalenderjahrgang, in dem die EU‑Reform im Alltag ankommt. Frankreich hat die europäischen Vorgaben in sein nationales Verkehrsrecht übertragen und die Anforderungen verschärft:

Verpflichtende Nachrüstung für alle schweren Fahrzeuge

Die neuen Sicherheits- und Überwachungssysteme sind nicht nur für Neufahrzeuge relevant. Laut französischem Recht müssen auch gebrauchte Lkw und Busse mit bestimmten Systemen nachgerüstet werden. Ein Artikel im Blog des Auto‑Schulungsanbieters Auto‑École Verdun weist darauf hin, dass 2025 alle schweren Fahrzeuge mit Spurhalteassistenten und Kameras zur Überwachung der toten Winkel ausgerüstet sein müssen. Unternehmen haben sechs Monate Zeit, ihre Flotten anzupassen. Der Blog bestätigt diese Pflicht und warnt, dass bei Nichteinhaltung Bußgelder von 135 Euro drohen.

Schärfere Strafen und technische Kontrolle

Die Kanzlei Antoine Minier erklärt, dass fehlende oder defekte Geräte als Regelverstoß gelten. Fahrer*innen können mit Bußgeldern bis 750 Euro belegt werden, Transportunternehmen drohen sogar Geldstrafen bis 3 750 Euro und die Stilllegung des Fahrzeugs, bis die Ausrüstung nachgerüstet ist. Außerdem kann das Verkehrsministerium die Genehmigung zur Nutzung des Fahrzeugs verweigern. Diese Konsequenzen zeigen, dass 2025 aus der Übergangsphase eine verbindliche Verpflichtung wird.

„Angles Morts“‑Aufkleber bleiben Pflicht

Die neuen Kamerasysteme ersetzen nicht den Warnaufkleber. Der Artikel der Kanzlei Minier weist ausdrücklich darauf hin, dass die Signalisation „Angles Morts“ weiterhin obligatorisch ist. Während die Technik die direkte Sicht verbessert und Fahrerinnen unterstützt, trägt der Sticker dazu bei, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen den toten Winkel erkennen und sich entsprechend verhalten. Somit ergänzen sich analoges Warnschild und digitale Sicherheitstechnik.

Was bedeutet das für Unternehmen und Reisende?

Für Speditionen und Busunternehmen entstehen zunächst Investitionskosten. Kameras, Sensoren und Schnittstellen erhöhen den Kaufpreis von Neufahrzeugen; gebrauchte Fahrzeuge müssen nachgerüstet werden. Langfristig können die Systeme jedoch Unfälle, Versicherungsprämien und Ausfallkosten reduzieren, wie Minier betont. Um die Umrüstung effizient umzusetzen, empfiehlt die Kanzlei:

  1. Flotte überprüfen: Alle Fahrzeuge, die nach dem 7. Juli 2024 zugelassen wurden, müssen bereits GSR‑2‑konform sein; bei älteren Fahrzeugen sind die Systeme nachzurüsten.

  2. Fahrer*innen schulen: Das Personal muss den Umgang mit Assistenzsystemen lernen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

  3. Kontrollen vorbereiten: Durch regelmäßige interne Überprüfungen lassen sich Stillstände durch behördliche Kontrollen vermeiden

  4. Auf dem Laufenden bleiben: Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Unternehmen sollten sich regelmäßig über neue Vorschriften informieren und ihre Flotte entsprechend anpassen.

Für Reisende mit schweren Wohnmobilen oder Bussen ändert sich 2025 wenig: Sie benötigen weiterhin den Bus‑Sticker und müssen die gesetzlichen Plätze und Maße einhalten. Da viele neue Fahrzeuge bereits mit Kamerasystemen ausgestattet sind, verbessert sich jedoch die Sicht auf Radfahrerinnen und Fußgängerinnen erheblich.

Fazit

Auch im Jahr 2025 bleibt der Angles‑Morts‑Aufkleber ein zentrales Element der Verkehrssicherheit in Frankreich. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen weiterhin seitlich und hinten die vorgeschriebenen Warnzeichen tragen. Neu sind jedoch die europaweiten Sicherheitsanforderungen: Seit Juli 2024 müssen neue Lkw und Busse serienmäßig über Assistenzsysteme verfügen, und ab 2025 müssen alle schweren Fahrzeuge mit Spurhalteassistenten und Kameras zur Überwachung der toten Winkel ausgerüstet werden. Wer die Pflicht missachtet, riskiert empfindliche Geldstrafen, eine Stilllegung des Fahrzeugs und sogar Schwierigkeiten bei der Verlängerung von Betriebsgenehmigungen.

Transportunternehmen sollten die Umstellung als Chance begreifen: Moderne Technik kombiniert mit klarer Signalisation schützt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer*innen, sondern reduziert langfristig auch eigene Kosten. Reisende mit Wohnmobilen oder Campingbussen müssen lediglich sicherstellen, dass sie den richtigen Aufkleber verwenden, korrekt platzieren und dass ihr Fahrzeug den neuen Standards entspricht. 2025 zeigt: Die Vision Zero ist keine Zukunftsmusik, sondern mit der Pflicht zu Warnaufklebern und Sicherheitsassistenten bereits im Alltag angekommen.

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